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Ethik-Zentrum

Ethik-Kommission der Universität Zürich

Aufgaben

Mit dem § 66 der Universitätsordnung wurde am 19. Mai 2000 die Ethik-Kommission der Universität Zürich ins Leben gerufen. Die Ethik-Kommission ist eine ständige Kommission der Erweiterten Universitätsleitung.  Die Ethik-Kommission unterstützt die Angehörigen der Universität bei der Wahrnehmung ethischer Verantwortung in Forschung, Lehre und Dienstleistung.

Der Ethik-Kommission gehören gemäss Geschäftsordnung (PDF, 114 KB) folgende stimmberechtigte Mitglieder an:

  • (a) die Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhaber der Trägerschaft des Ethik-Zentrums ex officio,
  • (b) die Vorsitzenden der Ethikkommissionen resp. -ausschüsse der Fakultäten ex officio,
  • (c) aus jeder Fakultät, die keine eigene Ethikkommission eingesetzt hat, sich aber betrieblich und personell an der Ethikkommission einer anderen Fakultät beteiligt, die oder der Delegierte in der jeweiligen Ethikkommission ex officio,
  • (d) aus jeder Fakultät, für die weder lit. b noch lit. c zutrifft, eine von der Fakultätsleitung direkt delegierte Person,
  • (e) je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Stände

Aktuelle Besetzung der Ethik-Kommission

Die Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie trägt bei zur Förderung der ethischen Bewusstseinsbildung innerhalb der universitären Öffentlichkeit.
  • Sie bietet Hilfestellung für die Entwicklung von curricula und die Integration ethischer Problemstellungen in die Lehre und kann finanzielle Unterstützung für Lehrveranstaltungen gewähren.
  •  Sie berät die Universitätsleitung nach deren Bedarf bei ethischen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Forschungsprojekten.
  • Sie vertritt ethische Sachanliegen gegenüber der ausseruniversitären Öffentlichkeit, z.B. in Form von öffentlichen Veranstaltungen zu ethischen Themen.

Eine der vorrangigen Aufgaben der Kommission ist es, Hilfestellung zu bieten für die "Entwicklung von curricula und die Integration ethischer Problemstellungen in die Lehre". Dazu kann sie im Jahr 8 Semsterwochenstunden vergeben, also im Schnitt pro Semester 4. Die Vergabe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Institute zu jeder von der Kommission vergebenen Semesterwochenstunde aus eigenen Mitteln 1 Semesterwochenstunde hinzugeben, so dass jeweils ein zweistündige Lehrveranstaltung zustande kommt. Die Fakultäten/Institute sind von der Kommission herzlich eingeladen, regelmässig Anträge zugunsten innovativer Lehrveranstaltungen mit ethischer Relevanz zu stellen. Das Lehrangebot sollte Veranstaltungen umfassen, die bei den Studierenden das Interesse an den ethischen Aspekten des eigenen Studienfachs wecken und eine kritische Auseinandersetzung fördern.

Gesuche für den Antrag einer Semesterwochenstunde im Herbstsemester müssen bis zum 1. Dezember des vorhergehenden Jahres eingereicht werden, Gesuche für Lehraufträge im Frühlingssemester bis zum 20. Mai des vorhergehenden Jahres.

Gesuch (PDF, 88 KB)

Darüber hinaus ist die Kommission auch ein Ort, an dem kontroverse Fragen des Ethos der Universität und problematische Entwicklungen in einzelnen Wissenschaften diskutiert werden können. Sie kann mit finanzieller Unterstützung der Universitätsleitung zu diesem Zweck Veranstaltungen durchführen. Über aktuell vorgesehene Veranstaltungen informiert sie rechtzeitig. Informationen, Hinweise und Vorschläge zu einem in diesem Sinn öffentlichen Diskurs nimmt die Kommission gerne entgegen. Zu ihren Kompetenzen gehört vorrangig die Unterstützung der binnenethischen Kultur der Universität, hingegen nicht die ethische Kontrolle oder Sanktion von Wissenschaftlern oder Instituten. Ebenfalls ist die universitäre Ethik-Kommission nicht zuständig für die Beurteilung von Forschungsprojekten; siehe dazu

Forschungsvorhaben an und mit Menschen

Tierversuchsanträge und Bewilligungen

 

Kanontale Ethik-Kommissionen

Forschungsprojekte mit Menschen

Kantonale Bewilligung für Tierversuche

 

Weiterführende Informationen

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