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Mit dem § 66 der Universitätsordnung wurde am 19. Mai 2000 die Ethik-Kommission der Universität Zürich ins Leben gerufen. Die Ethik-Kommission ist eine ständige Kommission der Erweiterten Universitätsleitung. Die Ethik-Kommission unterstützt die Angehörigen der Universität bei der Wahrnehmung ethischer Verantwortung in Forschung, Lehre und Dienstleistung.
Der Ethik-Kommission gehören gemäss Geschäftsordnung (PDF, 114 KB) folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
Aktuelle Besetzung der Ethik-Kommission
Die Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
Eine der vorrangigen Aufgaben der Kommission ist es, Hilfestellung zu bieten für die "Entwicklung von curricula und die Integration ethischer Problemstellungen in die Lehre". Dazu kann sie im Jahr 8 Semsterwochenstunden vergeben, also im Schnitt pro Semester 4. Die Vergabe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Institute zu jeder von der Kommission vergebenen Semesterwochenstunde aus eigenen Mitteln 1 Semesterwochenstunde hinzugeben, so dass jeweils ein zweistündige Lehrveranstaltung zustande kommt. Die Fakultäten/Institute sind von der Kommission herzlich eingeladen, regelmässig Anträge zugunsten innovativer Lehrveranstaltungen mit ethischer Relevanz zu stellen. Das Lehrangebot sollte Veranstaltungen umfassen, die bei den Studierenden das Interesse an den ethischen Aspekten des eigenen Studienfachs wecken und eine kritische Auseinandersetzung fördern.
Gesuche für den Antrag einer Semesterwochenstunde im Herbstsemester müssen bis zum 1. Dezember des vorhergehenden Jahres eingereicht werden, Gesuche für Lehraufträge im Frühlingssemester bis zum 20. Mai des vorhergehenden Jahres.
Darüber hinaus ist die Kommission auch ein Ort, an dem kontroverse Fragen des Ethos der Universität und problematische Entwicklungen in einzelnen Wissenschaften diskutiert werden können. Sie kann mit finanzieller Unterstützung der Universitätsleitung zu diesem Zweck Veranstaltungen durchführen. Über aktuell vorgesehene Veranstaltungen informiert sie rechtzeitig. Informationen, Hinweise und Vorschläge zu einem in diesem Sinn öffentlichen Diskurs nimmt die Kommission gerne entgegen. Zu ihren Kompetenzen gehört vorrangig die Unterstützung der binnenethischen Kultur der Universität, hingegen nicht die ethische Kontrolle oder Sanktion von Wissenschaftlern oder Instituten. Ebenfalls ist die universitäre Ethik-Kommission nicht zuständig für die Beurteilung von Forschungsprojekten; siehe dazu
Forschungsvorhaben an und mit Menschen
Tierversuchsanträge und Bewilligungen
Kanontale Ethik-Kommissionen
Forschungsprojekte mit Menschen
Kantonale Bewilligung für Tierversuche