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Der Ethikausschuss der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät (TRF) ist zuständig für die Erstellung von Ethikvoten zu Forschungsprojekten, die an der Fakultät durchgeführt werden. Die Mitglieder sind von der Fakultätsversammlung der Theologischen Fakultät gewählt und in ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden.
Ein Votum des Ethikausschusses kann notwendig werden im Rahmen eines Antrags auf Forschungsförderung (z.B. beim SNF) oder im Zusammenhang mit der Publikation von Forsschungsergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rahmen des Forschungsprojektes Forschung mit Menschen stattfindet (z.B. Interview- oder Beobachtungsstudien). Der Ethikausschuss kann auch unabhängig von der konkreten Notwendigkeit einer Stellungnahme um Beratung bei der Planung von empirischen Forschungsvorhaben mit Menschen um ein Votum gebeten werden.
Um zu beurteilen, ob die Einschätzung eines Forschungsprojekts durch den Ethikausschuss empfohlen ist, sollte vorgängig das „Datenschutz- und Ethik Self-Assessment Tool“ (DESAT) der Universität Zürich konsultiert werden. DESAT ist für alle UZH-Forschende via das Portal „Vertragsmanagement für Drittmittel“ (AVA) als eigenständiges Modul zugänglich:
Wenn Sie keinen UZH-Login besitzen, können Sie alternativ folgende Checkliste verwenden:Checkliste (PDF, 135 KB)
UZH Policy zur ethischen Prüfung von Forschungsvorhaben an und mit Menschen.
Anträge konnen fortlaufend eingreicht werden an sekretariat@sozethik.uzh.ch
Bitte planen Sie ein, dass der Prozess der Erstellung eines Ethik-Votums bis zu drei Monate Zeit in Anspruch nehmen kann.
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